Dienstag, 27. August 2013

Impressum

Noch einmal "kurz" darauf hingewiesen: für Selbstständige (Gewerbetreibende wie auch Freiberufler) besteht in Deutschland Impressumpflicht (§5 Telemediengesetz). Das ist nichts anderes als eine Herkunftsangabe. Als Unternehmer sind wir angehalten, eine haftungsfähige Adresse, elektronische Kontaktdaten u.a. auszuweisen. Von Verbraucherseite her ist das gut nachvollziehbar. Jedoch treibt dies auch manchesmal Blüten, so ist man als Selbstständiger in Deutschland auch verpflichtet, auf sämtlichen Internetportalen ein Impressum deutlich sichtbar zu hinterlegen. Das heißt, wer das nicht auf Facebook, Xing & Co beachtet, kann ganz schnell von Wettbewerbern über deren Rechtsanwälte abgemahnt werden. Das wird dann nicht ganz billig und da kommt man auch kaum raus. Also - nicht wissen schützt vor Strafe nicht!

In Facebook kann mein seine Seite ganz gut über die Info-Angaben direkt auf das Homepage-Impressum verlinken, damit wäre der Pflicht hier schon genüge getan. Xing hat sich jetzt auch endlich bereit erklärt, eine Möglichkeit einzuräumen. Ganz frisch findet jeder auf seinem Profil ganz rechts unten den Hinweis "Impressum bearbeiten". Hier kann man einfach seinen Text reinkopieren und die Sache ist erledigt.

Bei Twitter bietet sich das Profil an. Hier muss man zwar auf die Anzahl der Zeichen achten, aber machbar ist das.

Nicht zu vergessen: für Schriftwechsel per E-Mail gilt das ebenfalls! Alles, was als geschäftlicher Kontakt gilt, ist so zu werten. Es gibt hier zwar ein paar widersprüchliche Gerichtsentscheide, aber um auf der sicheren Seite zu sein, immer eine ausführliche Absenderangabe drunter packen - kann man ja in den meisten E-Mail-Programmen als sogenannte "Signatur" hinterlegen. Bei Briefen ist das eigentlich selbstverständlich. Eine reine Postfachangabe ohne Straßenadresse gilt übrigens nicht als ladungsfähige Anschrift in diesem Zusammenhang!

Rechtsberatung dazu kann man sich natürlich bei dem Rechtsanwalt seines Vertrauens einholen. Meine Hinweise hier verstehen sich nicht als Rechtsberatung, sondern als Hinweis auf öffentlich zugänglichen Informationen und praktischer Erfahrung - da auch schon Kunden von mir abgemahnt wurden. Ich kann die Beachtung dieser Hinweise einfach nur dringend empfehlen!

Herzliche Grüße - Sabine Krieger

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