Freitag, 29. Juli 2011

Verpflegungsmehraufwand - oft vergessen

Kürzlich aufgefallen ist mir, dass vielen selbstständigen Kollegen nicht bewusst ist, dass der betrieblich bedingte Aufenthalt auswärts (je nach Dauer) zu Verpflegungsmehraufwand führt. Dieser wird als Betriebsausgabe anerkannt , siehe auch §4(5) Nr.5 EStG.

Bewirtungskosten kennt noch fast jeder Unternehmer, hier hat man es mit Betriebsausgaben zu tun, die zumindest zum Teil abzugsfähig sind (§4(5) Nr. 2 EStG) und Quittungen sammeln lohnt sich. Aber Achtung, hier sind die entsprechenden Aufzeichnungsvorschriften zu beachten.

Die eigene Versorgung mit Kaffee und Brötchen darf der Unternehmer jedoch unterwegs nicht geltend machen, er kann sich schließlich nicht selbst bewirten. Den wenigsten ist jedoch klar, dass schon bei einer betrieblich veranlassten Abwesenheit von 8 Stunden oder mehr mindestens 6 Euro als Betriebsausgabe anerkannt werden. Aufzeichnungen lohnen sich also, am besten gleich mit den Reisekosten zusammen. Nachlesen kann man das - wie so meist - gut in Wikipedia.

Dienstag, 19. Juli 2011

Elena gestoppt

Endlich mal eine vernünftige Entscheidung. Die Bundesregierung will den elektronischen Gehaltsnachweis abschaffen. Dies ist einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu entnehmen. Der genaue Wortlaut hier. Wir können nur hoffen, dass die Entbürokratisierung wirklich stattfindet. Die Abschaffung der Signaturpflicht ist ja leider erst einmal gescheitert.

Kleine Unternehmen sind ohne teure, fachkundige Hilfe kaum in der Lage, durch die Vorschriften von "Behörden-Deutschland" durchzukommen. Das muss sich ändern. Wir ersticken so das Unternehmertum im Keim.

S. Drechsler

Mittwoch, 6. Juli 2011

Bildungsscheck

Den wenigsten ist er bekannt - der Bildungsscheck als Zuschuss für Weiterbildung. Wie man daran kommt? Weiterführende Infos gibt es von der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet hier.
Was gibt es? 500 Euro für Weiterbildung, wenn die Gesamtsumme 1.000 Euro beträgt (den Rest zahlt das Unternehmen oder der, der geschult wird) und wer im laufenden und vorangegangenen Jahr keine Weiterbildung begonnen hat. Beantragen können das Betriebe für ihre Mitarbeiter, die Mitarbeiter selbst oder auch Selbstständige in den ersten 5 Jahren nach Gründung. Das Land NRW gibt den Bildungsscheck aus, der aus EU-Mitteln finanziert wird. Weiter lesen auch hier.

Übrigens: bei mir kann man auch Weiterbildung mit dem Bildungsscheck erhalten. Ich schule gern Mitarbeiter und leitende Angestellte im Bereich Kostenrechnung/Controlling und Bankenreporting oder auch Unternehmensplanung. Die Resonanz ist wirklich gut und Kunden haben gelobt, dass es dem Unternehmen wesentlich geholfen hat z.B. in der Kreditbeschaffung.

Viele Grüße,
Sabine Drechsler