Freitag, 23. Dezember 2011

Gründungszuschuss 2012 - beschlossen und verkündet

 Per Newsletter hat das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) gestern wie folgt bekannt gegeben:

"Folgende Änderungen treten am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. die Verkündung erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011:
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss wird vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt. Änderungen gibt es bei den Anspruchsvoraussetzungen und bei der Förderdauer: Voraussetzung für die Förderung ist künftig ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage). In den ersten sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes geleistet zuzüglich 300 € monatlich als Pauschale für die soziale Absicherung (bisher neun Monate). In den folgenden neun Monaten beträgt der Gründungszuschuss 300 € monatlich (bisher sechs Monate)."

Sämtliche Änderungen der Bekanntmachung können hier nachgelesen werden.

1 Kommentar:

Marcus hat gesagt…

Und wieder neue Überraschungen unseres lieben Gesetzgebers. Augen auf!

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