Dienstag, 7. Juni 2011

Gründungszuschuss? Ab 1.11.2011 wird es schwerer!

Großer Frust macht sich bei den Experten aus der Gründerszene breit. Die gute Frau von der Leyen ist der Auffassung, man könne bei den Gründungen aus der Arbeitslosigkeit deutlich einsparen. Und das kommt früher und härter als erwartet. Wie auf der Seite von www.gruendungszuschuss.de nachzulesen, ist der derzeitige Stand, dass 150 Tage Restanspruch ALG I notwendig sein werden (anstatt 90 Tage) und von einer Mittelkürzung von 74% ist derzeit die Rede. Da kann man nur sagen: wer sowieso vor hat, sich selbstständig zu machen, sollte das vor dem 1.11. machen, danach wird es deutlich ungünstiger.

So viel zum Innovations- und Gründerland Deutschland. Man muss sich einfach fragen, ob hier nicht das falsche Ministerium am Hebel sitzt. Die Förderung von Selbstständigkeit gehört in erster Linie in die Verantwortung des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie. Erst in zweiter Linie, durch Schaffung von Arbeitsplätzen, in den Bereich Arbeit und Soziales. Ein gutes Instrument wird auf ein Minimum heruntergeschraubt, nur weil der Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Hier muss ein Zuständigkeitenwechsel her!

 S. Drechsler

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