Mittwoch, 6. April 2011

Jetzt viel unkomplizierter: Gründercoaching Deutschland der KfW

Nun sind die Richtlinien raus und es können Mittel nach dem neuen Verfahren beantragt werden.
Für die Ablaufdokumentation der KfW hier klicken.
Für den Antrag hier klicken.

Die Richtlinien dazu finden Sie hier für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (Zuschuss 90%) und hier für die übrigen Gründungen (Zuschuss 50%).

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie an unter 0231/3960399 oder schreiben mir an sd@s-drechsler.de.

Nutzen Sie die Mittel, noch haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Gründungszuschuss. Ab dem 1.4.2012 wird der Rechtsanspruch durch einen Ermessensentscheid ersetzt und ohne Gründungszuschuss keine Mittel für das Gründercoaching!

Viele Grüße
Sabine Drechsler
KfW Berater-ID 5671