Noch ist es nicht verbindlich und veröffentlicht, aber alle öffentlichen Stellen reden bzw. schreiben bereits darüber: der Rechtsanspruch für 2011 auf Gründungszuschuss soll entfallen. Und zwar rückwirkend ab dem 1.1.2011. Was bedeutet das? Die Bewilligung würde dann zu einer Kann-Leistung aufgrund der Ermessensentscheidung des jeweilig zuständigen Sachbearbeiters. Wer also sowieso vor hat, sich kurzfristig noch selbstständig zu machen, sollte das zügig tun. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass strenger geprüft wird und auch kleinere Formfehler auch jetzt schon zu Ablehnungen führen.
S. Drechsler
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